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Nachteilsausgleiche für blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen: Das meint der Senat

Die Bürgerschaftsabgeordnete Cansu Özdemir (die Linke) hat sich mit drei kleinen Anfragen an den Hamburger Senat gewandt. In ihnen fragt sie nach Nachteilsausgleichen für blinde, hochgradig sehbehinderte und taubblinde Menschen.

Blindengeld: Die Leistung ist inklusionsfördernd

Dem Senat zufolge erhielten im Dezember 2011 in Hamburg 2.852 Personen Blindengeld; davon waren 1.138 männlich, 1.714 weiblich. Die Altersstruktur der Bezieher:

  • Altersgruppe unter 18: 119
  • Altersgruppe 18 bis unter 50: 548
  • Altersgruppe 50 bis unter 60: 262
  • Altersgruppe 60 bis unter 70: 286
  • Altersgruppe ab 70: 1.637

Der Senat betont in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage den Stellenwert des Blindengeldes für die Umsetzung der Inklusion: „Das Blindengeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, welche die durch die Blindheit bedingten Mehrbedarfe ausgleichen soll. Die Leistung ist inklusionsfördernd, da sie die Teilhabemöglichkeiten blinder Menschen verbessert.“

Sehbehindertengeld: Der Senat hat sich hiermit nicht befasst

Die Linken-Politikerin Özdemir schreibt in ihrer Anfrage:

Hochgradig sehbehinderte Menschen, deren besseres Auge mit Gläserkorrektur ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als fünf Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist, erhalten in verschiedenen Bundesländern bereits ein abgestuftes Blindengeld, nicht jedoch in Hamburg. Damit sind hochgradig sehbehinderte Menschen in Hamburg trotz unmittelbarer Geltung der UN-Behindertenrechtskonvention immer noch deutlich schlechter gestellt als blinde Menschen. Viele Alltagsprobleme, die blinde Menschen mithilfe des Blindengeldes lösen, betreffen nämlich auch die hochgradig Sehbehinderten: erhöhter Assistenzbedarf (bei der Orientierung in der Stadt, beim Einkauf, bei Behörden- oder Arztbesuchen, bei Ausflügen oder Reisen), erhöhter Bedarf an (technischen) Hilfsmitteln, die nicht alle von Kostenträgern übernommen werden (Großdruckliteratur oder Brailleschrift, sprechende Uhren, Waagen, besonders gestaltete Brett- und Kartenspiele usw.), erhöhter Bedarf an Taxifahrten, um ein Mindestmaß an Eigenständigkeit zu sichern usw.

Özdemir fragt auf diesem Hintergrund, wie der Senat die Notwendigkeit bewertet, aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention ein abgestuftes Blindengeld für hochgradig sehbehinderte Menschen auch in Hamburg einzuführen. Die knappe Antwort: „Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.“

Nach Mitteilung des Versorgungsamtes waren im April in Hamburg 1.224 Personen mit einer hochgradigen Sehbehinderung als schwerbehindert im Sinne des Sozialgesetzbuches anerkannt.

Taubblindheit: ein passgenaues Leistungstableau

Bei der Versorgung der 23 taubblinden Menschen in Hamburg scheint der Senat keinen Änderungsbedarf zu sehen. Er verweist lediglich auf das bisherige Vorgehen:

Der personenzentrierte Ansatz der Eingliederungshilfe geht vom individuellen Bedarf taubblinder und ähnlich behinderter Menschen aus. Die bewilligenden Dienststellen gestalten in jedem Einzelfall ein passgenaues Leistungstableau, zu dem auch persönliche Assistenzleistungen gehören können. Die Dienststellen konsultieren regelhaft das Beratungszentrum sehen-hören-bewegen-sprechen des Bezirksamtes Hamburg-Nord. Dort ist die interdisziplinäre Betrachtung und Bearbeitung von Anträgen und Fragen des genannten Personenkreises gewährleistet.

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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