
AOK Baden-Württemberg untergräbt Arzt-Patienten-Verhältnis
Seit dem 1. Mai 2012 wird Augenärzten ein IVOM-Vertrag der AOK Baden-Württemberg angeboten (ww.qmbw.de/vertraege). Die Krux: Der Vertrag belohnt es, wenn das wesentlich billigere Medikament Avastin verwendet wird, das für die Augenheilkunde nicht zugelassen ist. So kann ein Arzt beispielsweise aufs Jahr gerechnet mit einem Bonus von knapp 30.000 Euro rechnen, wenn er monatlich 35 Injektionen bei AOK-Patienten durchführt und dabei auf die beiden zugelassenen Medikamente verzichtet. Fällt die Entscheidung auf Avastin, profitiert also der Arzt.
Der Patient dagegen hat von der Entscheidung für das nicht zugelassene Avastin keinen Vorteil, im Gegenteil: Er verzichtet nicht nur auf die Produkthaftung des Herstellers, sondern erklärt sich zudem ausdrücklich damit einverstanden, dass "bestimmte Nebenwirkungen" häufiger auftreten können und voraussichtlich mehr Spritzen notwendig sind. So steht es zumindest in der Muster-Einwilligungserklärung, die den Vertragsärzten zur Verfügung gestellt wird. Einen Hinweis auf die Bonus-Regelung sucht man darin vergeblich.
Nach Ansicht der Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Renate Reymann, ist die zuständige Aufsichtsbehörde gefragt: "Das baden-württembergische Sozialministerium kann nicht einfach zuschauen, wie hier versucht wird, das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu untergraben!"
Der IVOM-Vertrag stößt in eine "Abrechnungslücke", denn bisher konnten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband nicht auf eine Abrechnungsziffer für die Intravitreale Medikamentenapplikation einigen. Mehr Infos zum Konflikt um die AMD-Therapie und Tipps für Patienten unter www.dbsv.org/makula
Quelle: DBSV Pressemitteilung vom 30.8.2012
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Melanie Wölwer
Pressesprecherin
