Nachricht

Apell an Senatorin: Blinde und sehbehinderte Menschen bei Corona-Impfungen berücksichtigen

Aktuell wird die Impfstrategie im Zusammenhang mit dem neuen Corona-Virus ausgearbeitet. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat sich in diesem Zusammenhang an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewandt, um auf die besondere Situation blinder und sehbehinderter Menschen aufmerksam zu machen. Auch der BSVH hat die Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard auf dieses wichtige Anliegen aufmerksam gemacht und um Unterstützung gebeten.

Blinde und sehbehinderte Menschen müssen bei der Planung der bevorstehenden Corona-Schutzimpfungen angemessen berücksichtigt werden und die Schutzimpfung möglichst bevorzugt erhalten. Insbesondere trifft dies auf taubblinde Menschen zu.

Einige Beispiele mögen dies verdeutlichen: Bei Blindheit sind die Möglichkeiten stark eingeschränkt, durch Abstand halten die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Aber auch mit eingeschränktem Sehvermögen kann man generell Abstände weniger gut einschätzen und nicht schnell reagieren, wenn einem andere Menschen näher kommen. Viele Betroffene sind darauf angewiesen, unterwegs geführt zu werden und zwar längst nicht immer durch Angehörige des eigenen Hausstands, sondern durch Assistenzkräfte oder auch spontan durch fremde Passanten. Auch beim Einkaufen ist meist Nähe zum Verkaufspersonal nötig, um nach Produkten zu fragen oder sich beim Bezahlvorgang helfen zu lassen. Zudem sind blinde und sehbehinderte Menschen auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln festgelegt und auch damit oft mit anderen Menschen in engem Kontakt. Aus diesen Gründen verzichten wir bereits seit Beginn der Pandemie vorsorglich auf viele - an sich mögliche - Außenkontakte. Auf die Folgen dieser sozialen Isolierung für die körperliche und seelische Gesundheit müssen wir hier nicht näher eingehen.

Hinzu kommt, dass die große Mehrheit der blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland im Seniorenalter sind und damit ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe im Fall einer Corona-Infektion haben.

Vor diesem Hintergrund bitten der DBSV und seine Landesverbände, also auch der BSVH, sich dafür einzusetzen, dass blinde und sehbehinderte Menschen bei den bevorstehenden Impfungen mit Priorität berücksichtigt werden, um sie baldmöglichst aus der Verbreitung des Virus herauszunehmen und sie vor der Erkrankung zu schützen. Gleichzeitig ergeht der Appell, dass die Impfzentren barrierefrei zugänglich und auch mit dem öffentlichen Personennahverkehr erreichbar sein müssen; soweit das nicht gegeben ist, müssen mobile Impfzentren auch gezielt für die Versorgung stark in der Mobilität eingeschränkter Menschen eingesetzt werden.

Quelle: DBSV/BSVH

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

Zurück