
Audiodeskription muss in allen Kanälen verfügbar sein
Was nützt ein barrierefrei produzierter Film, wenn die Fassung mit Audiodeskription im Kino, auf DVD oder im Stream nicht zugänglich ist? Diese Lücke im Filmförderungsgesetz muss dringend geschlossen werden! Der DBSV hat aus diesem Grund eine umfangreiche Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes eingereicht.
Zentrales Anliegen: Die Pflicht zur Herstellung einer Filmfassung mit Audiodeskription ist gut, genügt allein aber nicht. Vielmehr müssen blinde und sehbehinderte Menschen tatsächlich Zugang zur Audiodeskriptionsfassung erhalten – im Kino über eine barrierefreie App, auf DVD oder im Stream direkt integriert.
Die gesamte Stellungnahme können Sie nachlesen unter
Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin
