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Bargeldloses Zahlen schließt Menschen mit Behinderung vom Busfahren aus

Gemeinsame Presseerklärung von:

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. (BSVH)
  • FUSS e.V. Hamburg
  • Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG)
  • Lebenshilfe Landesverband Hamburg e.V.
  • SoVD Landesverband Hamburg

Eine Fahrt im Bus nicht bar bezahlen zu können bedeutet für viele Menschen, dass eine Nutzung dieses Verkehrsmittels für sie nicht mehr möglich ist. Es sind Gruppen von Nutzenden, die auf den ÖPNV besonders angewiesen sind. Dabei sind Verkehrsbetriebe nach dem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (HmbBGG) zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Viele Menschen mit Behinderungen sind nicht in der Lage, im Bus mit der Prepaidkarte zu zahlen, weil sie das Terminal mit Touchscreen nicht bedienen können. Das betrifft Menschen mit einer kognitiven oder einer Seh-Einschränkung. Häufig ist dies auch altersbedingt der Fall. Diese Menschen haben möglicherweise noch keinen Schwerbehindertenausweis oder er berechtigt sie nicht zu einer Freifahrt im ÖPNV. Die Verkehrsunternehmen bieten diesen Fahrgästen bisher keine Alternative zum Bezahlen an. Sie sind daher von Busfahrten ausgeschlossen.

„Vielen Menschen mit Behinderung ist es durch die Einführung der Prepaidkarte nicht mehr eigenständig möglich, mit dem Bus zu fahren. Der Hamburger Verkehrsverbund (hvv) grenzt damit Menschen aus“, stellt Angelika Antefuhr, Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg (BSVH) im Namen der Organisationen fest. „Das ist nicht hinnehmbar.“

Entsprechende Einwendungen, die durch das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg und weitere Expert*innen der Interessenvertretungen im Vorfeld an den hvv herangetragen wurden, ignorierte der Verkehrsverbund bisher und verwies darauf, dass Probleme evaluiert werden.

„Barrierefrei sind […] Verkehrsmittel […], wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne besondere Hilfe auffindbar, zugänglich, verständlich und nutzbar sind. […]“, heißt es in § 5 im Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (HmbBGG).

Im vorderen Bereich des Busses wird es aufgrund des eingeschränkten Raumes nicht möglich sein, eine barrierefreie Lösung anzubieten. Ebenso wenig, die digitale Anwendung für seheingeschränkte Menschen zugänglich zu machen. „Eine Benachteiligung liegt laut § 6 Absatz 2 des HmbBGGs erst dann nicht mehr vor, wenn angemessene Vorkehrungen getroffen wurden, die eine Benachteiligung ausschließen“, erklärt Angelika Antefuhr. „Wir erwarten also, dass der hvv umgehend eine barrierefreie Lösung für Betroffene anbietet.“

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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