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Blindengeld für Hartz IV nicht relevant

Angespartes Blindengeld darf bei der Prüfung eines Hartz-IV-Anspruchs nicht angerechnet werden. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf rechtskräftig entschieden. Damit setzte sich ein 35-jähriger Blinder gegen das Solinger Jobcenter durch, wie das Gericht mitteilte.

Das Jobcenter hatte dem Kläger die Sozialleistungen verweigert und verlangt, dass dieser sein Vermögen von 8000 Euro bis auf einen Freibetrag von 5550 Euro aufbraucht. Erst dann könne er Arbeitslosengeld II beziehen. Das sah das Sozialgericht anders: Das Vermögen stehe dem Blinden als Ausgleich für Mehrausgaben zur Verfügung, die aus seiner Behinderung resultieren. (Az.: S 37 AS 3151/11).

Quelle: n-tv.de

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