Nachricht

Braille-Aufkleber für den Personalausweis

Ab Herbst 2021 sind in allen Bürgerämtern in Deutschland transparente Aufkleber mit den Braille-Zeichen „ad“ (Ausweisdokument) für den Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte erhältlich.

Nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums (BMI) ist kein formaler Antrag dafür nötig. Es reicht aus, der zuständigen Sachbearbeitung im Bürgeramt mündlich mitzuteilen, dass ein Braille-Aufkleber gewünscht wird. Etwaige Nachweise einer Sehbeeinträchtigung wie der Schwerbehindertenausweis wurden für das formlose Antragsverfahren nicht festgelegt. Der Aufkleber ist kostenfrei erhältlich und wird bei der Ausgabe des Personalausweises auf der Rückseite desselben angebracht. Er ist auch zu einem anderen Zeitpunkt erhältlich – zum Beispiel, wenn für einen noch gültigen Ausweis ein Braille-Aufkleber benötigt wird.

Nach Anfrage bei dem Kundenzentrum in Hamburg Alstertal wurde bestätigt, dass die Aufkleber auch in Hamburg kostenfrei verfügbar sind, allerdings ist ein Termin im jeweiligen Bürgeramt notwendig. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass dies von Kundenzentrum zu Kundenzentrum unterschiedlich gehandhabt werden kann. Um sicher zu gehen, dass Sie ihren Braille-Aufkleber erhalten, ist ein vorheriger Anruf in Ihrem zuständigen Bezirksamt empfehlenswert.

Dass es nun eine Braille-Beschriftung des Personalausweises zur Unterscheidung von anderen Karten gibt, ist auch ein Erfolg der Arbeit des DBSV. Wünschenswert bleibt, dass diese Beschriftung künftig in einer dauerhaften Prägung statt eines unsicheren Aufklebers erfolgt. Laut BMI ist eine Prägung aufgrund des derzeitigen technischen Verfahrens zur Herstellung der Sicherheitsmerkmale des Personalausweises noch nicht möglich. Der DBSV wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass hier ein Weg für eine Prägung gefunden wird.

(Quelle: DBSV)

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

Zurück