Bundesteilhabegesetz: Online-Petition für Anhörung im Bundestag
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland - da sollte es doch eigentlich selbstverständlich sein, dass im Bundesteilhabegesetz die Bestimmungen der Konvention eingehalten werden. Leider ist der vorliegende Gesetzentwurf auch in dieser Hinsicht eine Enttäuschung. Die körperbehinderte Richterin Nancy Poser hat deshalb beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht. Wenn bis zum 12. September mindestens 50.000 Personen unterzeichnet haben, muss der Bundestag sich mit dem Thema auseinandersetzen und Nancy Poser dazu anhören.
Die Petition finden Sie auf den Internetseiten des Bundestages unter folgendem Link:
http://tinyurl.com/epetition-bthg
Und so wird's gemacht:
- Klicken Sie auf "Petition mitzeichnen"
- Klicken Sie dann auf "Ich bin neu hier" (es sei denn, Sie haben schon mal eine online-Petition auf dieser Seite unterzeichnet)
- Füllen Sie das Registrierungsformular aus, es hat folgende Pflichtfelder: E-Mail Adresse, Passwort, Passwort wiederholen, Vorname, Nachname, Straße, Hausnr., PLZ, Ort und Land
- Am Ende klicken Sie auf "Jetzt registrieren und mitzeichnen"
Kernforderungen jetzt auch in einfacher Sprache
Im Mai 2016 hat ein breites Verbändebündnis sechs gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz veröffentlicht, die bereits von mehr als 140 Organisationen unterstützt werden (dbsv-direkt berichtete). Damit möglichst viele Menschen mitdiskutieren können, hat die Aktion Mensch nun diese gemeinsamen Forderungen in einfache Sprache übersetzt, zu finden unter http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID186297
Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin