Bundesteilhabegesetz: Wehe, wenn das Leben nicht nach Plan verläuft
Wenn eine Erblindung die Berufsplanung über den Haufen wirft, ist man auf Unterstützung angewiesen. Nicht nur in dieser Situation lässt das Bundesteilhabegesetz viele Betroffene im Regen stehen.
"Wehe, wenn das Leben nicht nach Plan verläuft"
Am 7. November 2016 findet die Anhörung zum Bundesteilhabegesetz statt. Aus diesem Anlass weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) darauf hin, dass geplante Regelungen im Bildungsbereich für blinde und sehbehinderte Menschen eine unzumutbare Härte bedeuten.
Volker König war frischgebackener Ingenieur, als er erblindete. Er wollte daraufhin ein Jura-Studium beginnen, um seine technischen Kenntnisse zu ergänzen und im Patentwesen zu arbeiten. Das Problem: "Die Fördermaßnahme im Rahmen der Rehabilitation war auf drei Jahre begrenzt. Eine weitere Förderung war nicht möglich, außer ich würde die Restkosten des Studiums selbst finanzieren. Da ich erst am Anfang meines Berufslebens stand, war mir das nicht möglich. Ich konnte froh sein, dass mir mein damaliger Arbeitgeber eine Stelle als Schreibkraft anbot. Doch es ist hart, wenn man mit 22 Jahren als Ingenieur Projektverantwortlichkeit hatte und wegen einer Erblindung zum Sozialfall im Unternehmen wird."
Volker König erblindete im Jahr 1968. Sollten die geplanten Regelungen des neuen Bundesteilhabegesetzes Wirklichkeit werden, würde es einem jungen Menschen, der im Jahr 2020 erblindet, keinen Deut besser ergehen, denn ein Studium als Reha-Maßnahme ist nicht vorgesehen. "Das Bundesteilhabegesetz in der vorliegenden Fassung ist Lichtjahre von einem modernen Teilhaberecht entfernt - und das insbesondere beim Zukunftsthema Bildung", stellt DBSV-Präsidentin Renate Reymann fest.
Auch Menschen, die beispielsweise im Anschluss an eine Berufsausbildung ein Studium absolvieren möchten, werden in ihrer Berufswahl eingeschränkt. Denn die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes sehen vor, dass man notwendige Hilfsmittel oder Vorleseassistenz nur finanziert bekommt, wenn das Studium fachlich in dieselbe Richtung weiterführt und zeitlich an die Erstausbildung anschließt. Dazu Renate Reymann: "Ich finde das absurd. Wer glaubt denn heute noch, dass man sein Berufsleben bis zur Rente durchplanen kann? Jeder von uns muss flexibel reagieren und sich beruflich umorientieren, wenn die Situation es erfordert. Was wir verlangen, ist doch lediglich, dass behinderte Menschen dabei die gleichen Chancen wie nicht Behinderte haben - und deshalb dürfen sie auf ihren behinderungsbedingten Mehrkosten nicht sitzenbleiben."
Mehr zu den genannten und weiteren Kritikpunkten des DBSV an den Regelungen zum Bildungsbereich im Bundesteilhabegesetz unter:
www.dbsv.org/ratgeber/recht/stellungnahmen/bthg-regierungsentwurf/#_Toc462135929
+++ DBSV-Aktion am 7. November vor dem Reichstagsgebäude +++
Blinde und sehbehinderte Menschen dürfen nicht zu den Verlierern des Teilhabegesetzes werden!
Aktion aus Anlass der Anhörung zum Bundesteilhabegesetz
Ort: Berlin, vor dem Reichstagsgebäude (Westseite/Platz der Republik)
Zeit: Montag, 7. November 2016, 10:30-12:00 Uhr
Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin