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Der BSVH kämpft für ein besseres Teilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz ist das zentrale behindertenpolitische Projekt der laufenden Legislaturperiode. Im Herbst soll es das parlamentarische Verfahren durchlaufen, damit die erste Stufe planmäßig am 1. Januar 2017 in Kraft treten kann. Das Gesetz entscheidet über die künftigen Lebensbedingungen behinderter Menschen. Blinde und sehbehinderte Menschen müssen hierbei mit deutlichen Nachteilen rechnen. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. (BSVH) hat deshalb in einem Brief dringende Änderungen des vorliegenden Entwurfs gefordert.

Der BSVH hat das Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten aus Hamburg sowie an die Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard und die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen, Ingrid Körner gesendet mit der dringenden Bitte, bei den anstehenden Beratungen dafür zu streiten, dass sich die Lebensbedingungen für blinde und sehbehinderte Menschen nicht verschlechtern, sondern, dass mehr gesellschaftliche Teilhabe möglich wird. Folgende konkrete Änderungen fordert die Interessenvertretung blinder und sehbehinderter Menschen:

  1. Die im Sozialhilferecht geregelte Blindenhilfe gem. § 72 SGB XII darf nicht zu einer Teilhabeleistung zweiter Klasse werden. Die Verbesserungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, wie sie für die Eingliederungshilfe vorgesehen sind, müssen auch für die Blindenhilfe gelten.
  2. Der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe darf nicht erschwert werden; insbesondere dürfen Neuregelungen nicht zum Ausschluss sehbehinderter Menschen führen.
  3. Im gesellschaftlich zentralen Bereich der Bildung darf es keine Rückschritte geben, sondern im Gegenteil sind Weiterentwicklungen hier besonders wichtig.
  4. Die unabhängige Teilhabeberatung muss barrierefrei und spezialisiert mit überregionalen Angeboten auch für blinde und sehbehinderte sowie taubblinde Menschen zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus unterstützt der BSVH den Aufruf „Nachbesserung jetzt!“ des breiten Verbändebündnisses vom Deutschen Behindertenrat, Fach- und Wohlfahrtsverbänden sowie DGB – siehe:
http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID185326.

Weitere Informationen unter http://teilhabegesetz.dbsv.org

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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