Deutscher Hörfilmpreis 2016 – Aufruf zur Einreichung bis 01. November 2015
Im Frühjahr 2016 verleiht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) in Berlin zum 14. Mal den Deutschen Hörfilmpreis. Bis zum 01. November 2015 können herausragende Hörfilm-Produktionen beim DBSV eingereicht werden. Die Hörfilme können aus den Bereichen Spielfilm (Kino/TV), Kurzfilm, Kinder- und Jugendfilm, Dokumentation, Serie/TV-Reihe kommen. Weitere Informationen und die Einreichungsrichtlinien gibt es unter: www.deutscher-hoerfilmpreis.de.
Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekors beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.
Preisträger des Deutschen Hörfilmpreises 2015 waren für ihre herausragenden Audiodeskriptionen die TV-Produktion „Landauer – Der Präsident“ sowie der Kinospielfilm „Zwischen Welten“. Den Publikumspreis erhielt der Kinofilm „Auf das Leben“. Der Sonderpreis der Jury ging an die APP Greta, über die man mithilfe des Smartphones Audiodeskriptionen im Kino abspielen kann.
Der Deutsche Hörfilmpreis wird seit 2002 vom DBSV verliehen und von der Aktion Mensch unterstützt. Hauptsponsoren sind Pfizer Deutschland und Bayer HealthCare Deutschland.
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Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin