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Deutscher Hörfilmpreis 2017 – Aufruf zur Einreichung bis 01. November 2016

Im März 2017 feiert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) das 15-jährige Jubiläum des Deutschen Hörfilmpreises in Berlin. Bis zum 01. November 2016 können herausragende Hörfilm-Produktionen beim DBSV eingereicht werden. Die Hörfilme können aus den Bereichen Spielfilm (Kino/TV), Kurzfilm, Kinder- und Jugendfilm, Dokumentation, Serie/TV-Reihe kommen.

Weitere Informationen und die Einreichungsrichtlinien gibt es unter www.deutscher-hoerfilmpreis.de

Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekors beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.

Preisträger des Deutschen Hörfilmpreises 2016 waren für ihre herausragenden Audiodeskriptionen die TV-Produktion „Tatort – Borowski und der Himmel über Kiel“ und der Kinospielfilm „45 Years“. Den Publikumspreis erhielt die Folge „Bestattungsvorsorge“ der TV-Serie „Der Tatortreiniger“. Der Sonderpreis der Jury ging an die Dokumentation „Wärst du lieber tot?“.

Der Deutsche Hörfilmpreis wird seit 2002 vom DBSV verliehen und von der Aktion Mensch unterstützt. Hauptsponsoren sind Pfizer Deutschland und Bayer.

Besuchen Sie den Deutschen Hörfilmpreis auch auf facebook! www.facebook.com/Deutscher.Hoerfilmpreis

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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