Hamburg setzt Öffnung der Corona-Einschränkungen fort – was bedeutet dies für den BSVH?
In Hamburg entfallen ab heute weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. So gilt allgemein in geschlossenen öffentlichen Räumen die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske, dafür entfällt das 2G-Modell. Für den BSVH bedeutet dies: Ab Montag kann wieder jeder und jede das Louis-Braille-Center besuchen, es werden keine Nachweise mehr kontrolliert und das Erfassen der Kontaktdaten ist nicht mehr notwendig. Eine FFP2-Maske muss jedoch im gesamten Gebäude getragen werden, darf aber beim Verzehr von Essen und Getränken abgelegt werden. Der BSVH orientiert sich hier weiterhin an den Regelungen für Seniorentreffpunkte.
Eine Ausnahme sind sportliche Aktivitäten, bei denen die 3G-Regelung angewendet wird. An den Terminen der Gruppen Tischball, Yoga oder Gymnastik können also Mitglieder teilnehmen, die geimpft oder genesenen sind oder die einen tagesaktuellen Test vorweisen können. Beim Sport selbst besteht dann keine Maskenpflicht.
Auch wenn es nun allgemein von Seiten des Senats Lockerungen gibt, ist die Pandemie nicht vorbei und wir vom BSVH tragen eine größere Sorgfaltspflicht, als andere Institutionen, weil in unserem Verein besonders viele Mitglieder der vulnerablen Gruppe (Senior*innen und Menschen mit Vorerkrankungen) zuzuordnen sind. Der Vorstand hat daher beschlossen, dass größere Gruppenangebote wie "Kultur pur" oder Vortragsveranstaltungen mit einem vollen Raum Goldbek bis zum 31. März noch nicht wieder stattfinden.
Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin