Informationsveranstaltung "Rechte und Pflichten für Führhundhaltende" im LBC
Andrea Sager und Jochen Weise bilden die neue Kontaktstelle für Führhundhaltende im BSVH. Sie laden zum Auftakt zu einer Informationsveranstaltung am Samstag, 1. Juni 2024, von 13 bis 15 Uhr im Raum Goldbek im Louis Braille Center ein. Lesen Sie im folgenden ihren Aufruf:
Liebe Führhundhaltende,
nach langer Zeit möchten wir wieder Infoveranstaltungen anbieten, die sich speziell an Führhundhaltende unter den sehbehinderten Mitgliedern wenden. Die Behinderung an sich stellt viele vor Herausforderungen, doch die Fürsorge um einen Führhund ist noch einmal eine besondere Aufgabe. Jeder Führhundhaltende möchte die Fähigkeiten seines „Hilfsmittels“ nutzen, aber auch der damit verbundenen Verantwortung gerecht werden.-gegenüber dem Tier, und im jeweiligen Umfeld.
Wir, Jochen Weise und Andrea Sager, haben uns eine Reihe von interessanten Themen überlegt, die allen Führhundhaltenden Sicherheit im Umgang mit anderen Menschen, Hunden und den damit verbundenen Konflikten geben können. Das Ziel soll ein starkes „Rückgrat“ und die Bereitstellung guter Argumente sein, um sich im Falle einer Konfliktsituation behaupten zu können.
Wir starten mit einer Veranstaltung, die uns über die Rechte und Pflichten als Führhundhaltende bereichern. Wir haben Johannes Sperling für uns gewinnen können, der uns rechtssicher und detailliert informieren wird.
Anmeldungen bitte bis zum 24. Mai 2024 unter Tel. 040 209 40 40 oder per email an anmeldung@bsvh.
Wir freuen uns über Ihr reges Interesse und Ihre Teilnahme.
Jochen Weise und Andrea Sager (Kontaktstelle für Führhundhaltende im BSVH)
Inhalte und Ablauf
Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung:
- Allgemeine Vorgaben im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Hundeverordnung
- Recht auf Hundehaltung in einer Mietwohnung
- Anmeldung beim zentralen Register
- Befreiung von der Hundesteuerpflicht
- Pflicht zur Kotbeseitigung-Ausnahmen von der Kotbeseitigungspflicht
- Recht auf Freilauf ohne Leine-Anleinpflichten
Rechte und Pflichten beim Zutritt in allgemein zugängliche öffentliche Bereiche:
- Zutrittsrecht mit Assistenzhund
- Pflicht zur Kennzeichnung von Assistenzhunden
Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin