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Neues Kennzeichen für taubblinde Menschen

Der DBSV bietet ein neues Kennzeichen für taubblinde Menschen an.

Das Kennzeichen soll anderen Menschen sagen, dass die Person, die es trägt, taubblind ist. So können sich Mitmenschen evtl. in ihrem Verhalten darauf einstellen. Das Kennzeichen hat keine rechtliche Funktion. Es kann vor allem nicht als Verkehrsschutzzeichen genutzt werden.

Im November 2019 hat der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert / taubblind (GFTB) beschlossen: Es soll ein neues Kennzeichen geben. Das Kennzeichen soll bestehen aus:

  • blauer Hintergrund
  • durchgestrichenes weißes Ohr
  • Plus-Zeichen
  • weiße Figur mit Langstock
  • darunter in weiß das Wort „Taubblind“
  • Das Kennzeichen ist ein runder Button mit 7,5 cm Durchmesser. Es hat eine Klemme zum Befestigen an der Kleidung.

Das Kennzeichen ist in der aktuellen Publikationsliste des DBSV bereits aufgeführt. Der BSVH wird diese bestellen, so dass die Plaketten bald direkt beim BSVH erhältlich sein werden.

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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