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Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ab 2013

Ab Januar 2013 gibt es einen neuen Schwerbehindertenausweis im Sckeckkartenformat und auch das Beiblatt mit Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ist neu gestaltet.Das Wichtigste vorweg: Der alte Schwerbehindertenausweis behält weiterhin seine Gültigkeit und muss deshalb "nicht umgetauscht“ werden.

Das Versorgungsamt Hamburg bittet auch von Umtauschaktionen in den ersten Monaten des Jahres 2013 Abstand zu nehmen. Nachfolgend einige Informationen hierzu, die uns das Versorgungsamt Hamburg übermittelt hat.

Einführung des neuen Schwerbehindertenausweises ab Januar 2013

Der bisherige Papierausweis wird von der Plastikkarte im Scheckkarten-Format abgelöst. Er wird damit benutzerfreundlicher, durch einen neuen Hinweis in englischer Sprache internationaler und kommt den besonderen Belangen blinder Menschen durch Aufdruck in Braille-Schrift (unten rechts die Buchstabenkombination (schba) entgegen. Die einzelnen Bundesländer bestimmen den Einführungszeitpunkt der neuen Ausweise selbst. Die Ausweise können ab dem 1.1.2013, müssen aber spätestens ab dem 1.1.2015 ausgegeben werden.

Das Versorgungsamt Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, im Laufe des ersten Halbjahres 2013 die ersten neuen Schwerbehindertenausweise auszustellen. Sobald dieser Termin endgültig feststeht, werden wir Sie natürlich vorher rechtzeitig informieren. Da eine solche Aktion mit erheblichem verwaltungsseitigen Aufwand verbunden sein wird, bitten wir Sie von möglichen Umtauschwünschen für die Ausweise in den ersten Einführungsmonaten abzusehen, damit günstige Bearbeitungszeiten in Erst- und Neufeststellungsverfahren gewährleisten bleiben.

Mit Einführung der neuen Schwerbehindertenausweise werden auslaufende alte Ausweise weder durch das Versorgungsamt noch die Bezirksämter in ihrer Gültigkeit mehr verlängert. In diesen Fällen steht einem sofortigen Umtausch natürlich nichts im Wege.

Weitere Informationen zum neuen Ausweis und daneben zur Neugestaltung des bisherigen Beiblattes mit Wertmarke hat auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht und die Länder gebeten, sie an alle Betroffenen weiterzugeben.

Merkblatt zum neuen Schwerbehindertenausweis und zum Beiblatt mit Wertmarke

Alte Ausweise bleiben bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer gültig. Über mehrere Jahre wird es also schwerbehinderte Menschen geben, die noch den alten Ausweis haben und andere, die schon einen neuen besitzen. Der alte und der neue Ausweis verleihen die gleichen Rechte. Die neuen Ausweise für blinde Menschen sind mit Braille-Schrift (Blindenschrift) gekennzeichnet. Das Merkzeichen B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson) wird nur dann aufgedruckt, wenn es auch zuerkannt ist. Der neue Ausweis ist eine Plastikkarte im Bankkartenformat. Wie bisher gibt es Ausweise in grün und Ausweise in grün-orange. Das Beiblatt mit Wertmarke, das für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr erforderlich ist, wird zum 1. Januar 2013 neu gestaltet. Beiblätter im alten Format bleiben bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer gültig. Ein Beiblatt gilt höchstens ein Jahr. Während einer Übergangszeit bis etwa Anfang 2014 werden also sowohl alte wie neue Beiblätter mit Wertmarke im Umlauf sein. Beide berechtigen innerhalb der eingetragenen Gültigkeitsdauer in gleicher Weise zur unentgeltlichen Beförderung. Das neue Beiblatt hat dieselbe Größe wie der neue Ausweis (Bankkartenformat). Es wird aber nicht aus Plastik, sondern wie bisher auf Papier ausgestellt.

Bei Fahrscheinkontrollen sind auch Kombinationen möglich:

  • Alter Ausweis / Neues Beiblatt oder
  • Neuer Ausweis / Altes Beiblatt.

Hier ist die Form unerheblich. Es kommt nur darauf an, dass beide Dokumente gültig sind.

Hologramm

Die Wertmarke enthält künftig ein bundeseinheitliches Hologramm. Damit sollen Fälschungen insbesondere für Zwecke der unentgeltlichen Beförderung erschwert werden. Das Hologramm befindet sich rechts oben auf dem Beiblatt. Motiv des Hologramms ist das Wort „Wertmarke“ in der oberen Hälfte. Darunter befindet sich auf der rechten Seite ein Rechteck, von dem Strahlen ausgehen. Je nach Betrachtungswinkel ist das Hologramm entweder in silber oder mit den dargestellten Farben zu sehen (Kippeffekt).

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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