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Tag des weißen Stockes: Sehverlust muss nicht zum Arbeitsplatzverlust führen

Zum heutigen "Tag des weißen Stockes" der Vereinten Nationen rückt die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe das Thema "Arbeit" ins Blickfeld. Die drei größten deutschen Selbsthilfeorganisationen blinder und sehbehinderter Menschen, DBSV, DVBS und PRO RETINA Deutschland, veröffentlichen Tipps für betroffene Arbeitnehmer.

  1. Gehen Sie zum Augenarzt und zur Sehhilfen-Beratung! Es gilt festzustellen, worauf der Sehverlust zurückzuführen ist. Dann kann in der Regel prognostiziert werden, wie sich das Sehvermögen im Weiteren entwickeln wird. In einer Sehhilfen-Beratung wird untersucht, wie die vorhandene Sehkraft optimal genutzt werden kann. Optische Hilfsmittel von der elektronischen Lupe bis zum Bildschirmlesegerät können die Situation entscheidend verbessern.
  2. Klären Sie, ob eine Sehbehinderung im Sinne des Gesetzes vorliegt! Das ist bei einem Sehvermögen von weniger als 30 Prozent der Fall. Dann sollte schnellstmöglich ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Denn er eröffnet den Zugang zum staatlichen Unterstützungssystem.
  3. Überprüfen und optimieren Sie gegebenenfalls Ihre Arbeitstechniken! Was geschrieben steht, kann per Scanner und PC hörbar gemacht werden. Ein Computer ist sogar blind bedienbar, wenn man weiß wie. Es braucht Zeit und einiges an Übung, doch Technik und das nötige Know-how bringen zumeist die Arbeitsfähigkeit zurück.
  4. Informieren Sie sich und Ihren (künftigen) Arbeitgeber über staatliche Hilfen! Die Palette reicht von Gehaltszuschüssen über technische und infrastrukturelle Hilfen bis zur persönlichen Arbeitsplatzassistenz. Viele Arbeitgeber kennen die Unterstützungsmöglichkeiten nicht - Sie sind also als "Experte in eigener Sache" gefragt.
  5. Schauen Sie sich gegebenenfalls nach neuen beruflichen Perspektiven um! Wenn Sie Ihren bisherigen Job nicht mehr bewältigen können, sollten Sie wissen, welche Möglichkeiten es gibt. Spezielle Einrichtungen bieten zahlreiche Aus- und Fortbildungen an. Fragen Sie nicht "Was kann ich noch tun?", fragen Sie "Was möchte ich tun?". Blinde und sehbehinderte Menschen arbeiten in ganz unterschiedlichen Berufen.

Detaillierte Informationen zu Hilfen, Beispiele gelungener beruflicher Integration und vieles mehr bietet das "Netzwerk berufliche Teilhabe" auf seiner Internetseite (www.ihre-einstellung.de). Die drei größten deutschen Selbsthilfeorganisationen blinder und sehbehinderter Menschen stehen Ihnen beratend zur Seite:

Tag des weißen Stocks

Seit 44 Jahren findet jährlich am 15. Oktober der "Internationale Tag des weißen Stockes" der Vereinten Nationen statt, an dem blinde Menschen auf ihre Möglichkeiten und Probleme in der Gesellschaft aufmerksam machen. Der Gedenktag geht auf US-Präsident Lyndon B. Johnson zurück, der fünf Jahre zuvor, am 15. Oktober 1964, in einem symbolischen Akt weiße Langstöcke an blinde Menschen übergeben hatte. Seit dem Jahr 2002 ist der 15. Oktober in Deutschland zugleich der Abschlusstag der Woche des Sehens. Nach deutschem Recht ist ein Mensch blind, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 2 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. Wenn man weniger als 5 Prozent sieht, gilt man als hochgradig sehbehindert. Auch viele hochgradig sehbehinderte Menschen sind auf den weißen Stock angewiesen.

Quelle: DBSV-direkt

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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