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Was tun nach einem E-Roller-Unfall?

In Deutschland haben sich seit der Zulassung im Jahr 2019 zahlreiche Unfälle mit E-Rollern ereignet und eine Besserung der Gefahrensituation ist nicht erkennbar. Blinde und sehbehinderte Menschen sind besonders betroffen. Die Haftungssituation ist vom Einzelfall abhängig und meist hochproblematisch. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) und PRO RETINA Deutschland haben deshalb zum heutigen Tag des weißen Stockes 2021 zehn Tipps veröffentlicht, wie man sich als Opfer eines E-Roller-Unfalls richtig verhält. Die Tipps wurden von der rbm (Rechte behinderter Menschen) gGmbH, der Rechtsberatungsgesellschaft des DBSV, zusammengestellt.

  • Unfallaufnahme durch die Polizei: Sorgen Sie dafür, dass sofort die Polizei hinzugezogen wird und eine Unfallaufnahme erfolgt! Lassen Sie sich das Aktenzeichen / die Tagebuch-Nummer und den Namen des aufnehmenden Beamten bzw. der aufnehmenden Beamtin geben!
  • Erbitten von Hilfe: Erbitten Sie fremde Hilfe oder die von Angehörigen, Freundinnen und Freunden, Bekannten, Nachbarn, soweit erreichbar!
  • Beweissicherung: Sorgen Sie für die Feststellung und Beweissicherung! Lassen Sie das Verleihunternehmen (Farbe, Aufschrift) und das kleine Versicherungskennzeichen (3 Zahlen, 3 Buchstaben) am Heck des E-Rollers feststellen! Einige Fahrzeuge tragen auch Aufkleber der zuständigen Haftpflichtversicherung.
  • Beweisfotos: Lassen Sie – etwa per Handy – möglichst aussagekräftige Beweisfotos der Unfallstelle und -situation sowie der Umgebung anfertigen!
  • Kontaktdaten der Zeuginnen und Zeugen: Sichern Sie selbst auch die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) von eventuellen Zeuginnen und Zeugen!
  • Körper- und Sachschäden: Dokumentieren Sie Ihre Körperschäden und Sachschäden! Dies erfolgt durch ärztliche Atteste oder Arztbriefe eines Krankenhauses. Verfügt Ihre Stadt über eine medizinische Fakultät, bietet die dortige Gerichtsmedizin gutachterliche Aufnahmen erlittener Schäden kostenfrei an. Beschädigte Kleidungsstücke belegen Sie durch Reparatur- oder Kaufrechnungen.
  • Genaue Dokumentation: Je besser die Dokumentation, desto besser sind die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung eventueller Ansprüche als Schadensersatz, im Strafverfahren und/oder im Verwaltungsverfahren.
  • Versicherungen: Informieren Sie auch Ihre eigenen Versicherungen (Unfallversicherung, Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft) über den Unfall, damit diese Ihr Vorgehen gegen den/die Schädiger unterstützen!
  • Kontakt zu Blinden- und Sehbehindertenverband: Nehmen Sie Kontakt mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband vor Ort auf - in Hamburg also mit uns, dem BSVH - und schildern Sie dort Ihren Sachverhalt! Um Veränderungen zu bewirken, ist es wichtig, Unfälle mit E-Rollern zu dokumentieren.
  • Rechtliche Beratung: Falls Sie blind oder sehbehindert sind und im Zusammenhang mit einem E-Scooter-Unfall rechtliche Beratung wünschen, können Sie sich an die rbm in Marburg wenden, Tel. 06421 – 948 44 – 90 oder 91 (Dr. Michael Richter).
    Quelle: Woche des Sehens

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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