Nachricht

Wird die Blindenhilfe zur Leistung 2. Klasse?

Im Bundessozialministerium (BMAS) wird derzeit an einem Entwurf für das neue Bundesteilhabegesetz gearbeitet. Zur Vorbereitung tagte von Juli 2014 bis April 2015 eine Arbeitsgruppe, zu der auch DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke gehörte. Im Rückblick sagt er dazu: "Damals hatten wir den Eindruck, dass es wirklich darum ging, für Menschen mit verschiedenen Behinderungen differenzierte und angemessene Leistungen zur Teilhabe zu entwickeln."

Offensichtlich ist das inzwischen nicht mehr geplant - zumindest, wenn es um blinde Leistungsempfänger geht. Zurzeit können alle behinderten Menschen, die sozialhilfeberechtigt sind, die Eingliederungshilfe beantragen. Sie müssen dafür ein Bedarfsfeststellungsverfahren durchlaufen und darlegen, in welchen Bereichen sie welche Unterstützung benötigen. Über die dann gewährten und abgerufenen Leistungen muss ein Verwendungsnachweis geführt werden. Blindheit ist jedoch eine Behinderung, die sich in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens auswirkt und dadurch zu einer Vielzahl auch kleiner Ausgaben führt. Deshalb hat der Gesetzgeber aus gutem Grund ermöglicht, dass blinde Menschen statt der Eingliederungshilfe die Blindenhilfe beantragen und damit eine bundesweit einheitliche Geldleistung erhalten.

Wie der DBSV aus dem BMAS erfuhr, ist momentan geplant, die Eingliederungshilfe aus dem "Fürsorgesystem" herauszuführen, die engen Einkommens- und Vermögensgrenzen sollen angehoben werden. Vielen Menschen wird damit der Zugang zu dieser Leistung erleichtert. Die Blindenhilfe aber soll nach wie vor nur denjenigen gewährt werden, die sozialhilfebedürftig sind. "Es ist doch völlig klar, dass blinde Menschen an allen Ecken und Enden Unterstützung brauchen und dass eine bundesweit einheitliche Geldleistung wie die Blindenhilfe diesem Bedarf am ehesten gerecht wird. Trotzdem soll dieser bewährte Nachteilsausgleich nun bei den geplanten Verbesserungen außen vor bleiben", stellt Andreas Bethke fest.

Ein Teilhabegesetz, das diesen Namen verdient, muss die Belange blinder und sehbehinderter Menschen adäquat berücksichtigen. Zentrale Forderung des DBSV bleibt die Schaffung einer bundeseinheitlichen einkommens- und vermögensunabhängigen Geldleistung für blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen. "Was aber auf gar keinen Fall geht, ist die Degradierung der Blindenhilfe zu einer Teilhabeleistung zweiter Klasse. Deshalb müssen die geplanten Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung auch für die Blindenhilfe gelten", bringt Andreas Bethke es auf den Punkt.

Quelle: DBSV-direkt

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

Zurück