Nach Vorstoß des Bezirks Altona: BSVH unterstützt Forderung nach Parkzonen für E-Scooter
Die Bezirksversammlung Altona fordert laut Medienberichten feste Abstellflächen für E-Scooter. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) unterstützt diesen Vorstoß, greift er doch dessen Handlungsempfehlung auf. Der Verein wünscht sich nun, dass alle Bezirke mitziehen und umgehend feste Abstellplätze eingeführt werden.
„Wir begrüßen die Forderung der Bezirksversammlung Altona sehr und hoffen, dass die anderen Hamburger Bezirke diese umgehend aufgreifen“, erklärt Heiko Kunert, Geschäftsführer des BSVH. „Es geht hier um die Verkehrssicherheit von zu Fuß gehenden Menschen. Insbesondere für Menschen mit Seheinschränkung stellen E-Scooter ein großes Sicherheitsrisiko auf Gehwegen dar. Die Maßnahme sollte daher möglichst schnell umgesetzt werden,“ so Kunert.
Der BSVH hatte im Juli eine Handlungsempfehlung zum Thema erarbeitet, in der Parkzonen gefordert werden. In diesem Dokument benennt der Verein die Problemfelder konkret und stellt sie mit Bildbeispielen dar. Darüber hinaus macht er konkrete Vorschläge dazu, wie die Parkzonen aussehen sollten und wo sie zu verorten sein sollen. Die Handlungsempfehlung machte mit dem Hashtag #5Tage5Probleme auch in den Sozialen Medien auf die fünf größten Schwierigkeiten für Menschen mit Seheinschränkung im Zusammenhang mit den E-Scootern aufmerksam.
Lesen Sie hier die Handlungsempfehlung des BSVH
Benennung der Probleme schon im Vorfeld der Bürgerschaftswahl
Bereits im Vorfeld der Bürgerschaftswahl hatte der BSVH im Rahmen seiner Wahlprüfsteine die Schwierigkeiten für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmende im Zusammenhang mit den E-Scootern benannt und sich mit folgenden Fragen an die zur Wahl stehenden Parteien gewandt:
„Werden Sie sich für einheitliche Vorgaben für das Parken von E-Scootern einsetzen? Werden Sie sicherstellen, dass die Erlaubnis für die Verleihfirmen zukünftig an umfangreiche Auflagen geknüpft wird, die die Sicherheit aller Fußgängerinnen und Fußgänger besonders berücksichtigen? Werden Sie Maßnahmen ergreifen, die das unzulässige Fahren auf Gehwegen verhindern?“
Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin